Arbeitskreis Medizingeschädigter
BUNDESVERBAND -AKMG- e.V.

in Kooperation mit dem Privaten Netzwerk Medizingeschädigter

kostenlos >>> immer am letzten Donnerstag im Monat >>> Patienten - Anwalt - Sprechstunde >>> immer am letzten Donnerstag im Monat >>> von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr >>> Tel. 0 75 62 - 39 95

 

MRSA

Ansprechpartner für Betroffene: Herr Rudloff
Telefonischer Erstkontakt über das Büro in Isny Tel. 07562-3995
Fragen u. Antworten zu MRSA in unserem Forum unter der Rubrik Suche und Tipps


   
 


Patienten-Rechtsanwalts-Fragestunde

 findet immer am letzten Donnerstag im Monat von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, statt

  nächste Anwaltsprechstunde  25.August, 29.September, 27 Oktober

 Damit viele Betroffene von diesem Angebot Gebrauch machen können, sollte die Gesprächsdauer 15 Minuten nicht überschreiten.


WICHTIG
Damit Sie die wichtigen Fragen nicht vergessen, erstellen Sie vorab eine Checkliste.
Diese erweist sich als sehr hilfreich und ermöglicht eine zügige Fragestellung an den Patientenanwalt.
Dieser Service ist keine Rechtsberatung, sondern soll Ihnen eine Hilfestellung bei Ihren Fragen geben.

Da unser Verband keinerlei Zuschüsse bekommt sind wir dringend auf Spenden angewiesen, jeder Cent hilft unsere       Existenz zu sichern.        Vereins- und Spendenkonto Volksbank Allgäu West eG. Kto. 41 414 004  BLZ 650 920 10
Sie sind noch kein Mitglied bei uns? Kein Problem!

Auch NICHTMITGLIEDER

können sich von unseren Patientenrechtsanwälten, jeden letzten Donnerstag im Monat, im Rahmen der Patienten-Rechtsanwalts-Fragestunde des AKMG, kostenlos und unverbindlich informieren lassen.


Telefon:

0 75 62

-

39 95

und

0 75 62

-

98 14 37




Immer wieder werden wir ungläubig gefragt: Sind die Fragestunden des AKMG wirklich kostenlos? Manch einer vermutet sogar eine Falle!
Die einzigen Kosten die ihnen entstehen sind die ganz normalen Telefongebühren. Dass wir ein solches Angebot anbieten können hat folgende Gründe:
Fahrtkosten, Zeitausfall etc. werden nicht erstattet. Das gilt für den Vorstand so wohl als auch für die Patientenanwälte.

Trotzdem fallen für den AKMG Kosten, wie z.B. Büromiete, Telefon- und Internetanschluss usw. an.
Um feste Bürozeiten und Informationsstunden abhalten/finanzieren zu können bedarf es der Solidargemeinschaft der Mitglieder und Spenden.
Wer möchte, dass unsere Angebote erhalten bleiben und evtl. auch noch ausgebaut werden ist eingeladen uns in Form einer Mitgliedschaft und/oder Spende zu unterstützen.


Sie suchen Kontakte zu anderen Betroffenen?

Schauen Sie in unsere Linkliste.

Eine Fülle an Erfahrungsberichten - mit der Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme zu dem Betroffenen - erwartet Sie.

Möchten auch Sie über Ihren Fall via Internet, anonym berichten?
schicken Sie Ihren Fall an

m.hauser@akmg.de




Liebe Leserin, lieber Leser

Wer sich mit den Folgen medizinischer Fehlbehandlung auseinander setzen muss, weiß um die Schwierigkeit der Materie. Alleine schon die beiden Begriffe "Kunstfehler" und "Ärztepfusch" machen die unterschiedlichen Anschauungswelten deutlich. Auf der einen Seite steht der Arzt dem, bei aller Kunst, auch mal ein Fehler unterlaufen kann, auf der anderen Seite steht der Patient, der, wenn ausgerechnet ihm selbst ein Schaden zugefügt wurde, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr von Kunst reden wird.

Ist dieser Ausnahmezustand Kunstfehler/Ärztepfusch eingetreten wird guter Rat, im wahrsten Sinne des Wortes, teuer. Vertuschen, verschleppen, verharmlosen sind gängige Regeln beim Umgang mit Medizingeschädigten. Im laufe der Jahre wird uns immer deutlicher vor Augen geführt wie wenig die Gesundheit, im Vergleich zum Geld und zum Erhalt der Lobby eines Berufsstandes, Wert ist.

Über die Schlichtungsstellen der Ärztekammern und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kann der Patient ein kostenloses Gutachten einholen lassen. Die Schlichtungsstellen sind als nicht neutral genug umstritten und die fachliche Kompetenz des MDK wird bei Gegengutachten auffallend gerne angezweifelt. Es bleibt noch der, oft ungewisse und teuere, Weg über ein Privatgutachten. Wie soll der Geschädigte an ehrliche und bezahlbare Gutachten kommen, wenn es nicht einmal eine unabhängige und Qualitätsgeprüfte Gutachterstelle gibt?

Die Macht des Schädigers, in aller Regel seine Haftpflichtversicherung, scheint unüberwindlich. "Wir haben Geld und wir können Sie solange hinhalten wie wir wollen!" Dass die Opfer durch alle Instanzen prozessieren müssen ist keine Seltenheit.

Von einer Gesundheitsreform erwarten wir uns mehr, und vor allem entschiedenere Rechte für den Patienten. Traurig genug, wenn man hört, dass Patientenvertreter zwar neuerdings im Ausschuss sitzen dürfen aber kein Mitbestimmungsrecht haben. Von den Medizingeschädigten ganz zu schweigen. Als Geschädigter hat man das Gefühl an einer schwer ansteckenden, unheilbaren Krankheit zu leiden. Der Kontakt mit ihm wird vermieden wo es nur geht.

Wir sind, trotz aller unserem persönlichen Leid, zum Dialog bereit. Wir wünschen uns, dass mehr auf unsere Probleme und Forderungen eingegangen wird. Durch unsere Aufklärung und Information wollen wir auch dazu beitragen, dass Behandlungsfehlern (im Extremfall verbunden mit unbeschreibbarem, lebenslangen Leid) vermieden d.h. vorgebeugt werden kann.


Manfred Maier
Zweiter Vorsitzender des Arbeitskreis Medizingeschädigter BUNDESVERBAND -AKMG- e.V.
Mitbegründer und Initiator des Privaten Netzwerk Medizingeschädigter


Der Arbeitskreis Medizingeschädigter hat es sich zur Aufgabe gemacht Personen, die durch einen ärztlichen Eingriff geschädigt wurden, zu ihrem Recht zu verhelfen.

30.000 Patienten verlangen pro Jahr Schadenersatz für einen Kunstfehler - nur die Hälfte erhält ihr gutes Recht.

Es hätte eine ganz normale Geburt werden können. Doch der Kaiserschnitt kommt zu spät, zu lange war das Gehirn des Neugeborenen von der lebenswichtigen Sauerstoffversorgung abgeschnitten. Mit tragischen Folgen, denn der Säugling ist geistig und körperlich behindert.

Die weit überwiegende Zahl der Kunstfehlerprozesse, so die Erfahrung eines Anwalts, wird in Deutschland wegen Schlampereien bei der Geburt oder Pfusch beim Frauenarzt geführt. Als Behandlungsfehler gelten nicht nur schlampig durchgeführte Geburten. Ein schuldhaftes Verhalten kann dann beim Arzt vorliegen, wenn er den Patienten nicht richtig über die Risiken einer Operation aufklärt. Selbst wenn das Risiko des Eingriffs gering ist, muß er auf Gefahren aufmerksam machen. Unter die Informationspflicht fällt auch, auf Alternativen zu einer Operation hinzuweisen.


Der Sachverständigenrat für die "Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen" schreibt in seinem Gutachten 2003 u.a. folgendes:

Als "vermeidbar" sind unerwünschte Ereignisse dann einzustufen, wenn sie durch Einhaltung der zum Zeitpunkt des Auftretens geltenden Sorgfaltsregeln verhinderbar gewesen wären.

Studien in den USA deuten darauf hin, dass bei 2,9 bis 3,7% aller Krankenhaus behandelten Patienten unerwünschte Ereignisse auftreten. Diese führen in 6,6% bzw. 13,6% zu Todesfällen. Vergleichbare Untersuchungen aus anderen Ländern sprechen für z.T. noch höhere Raten unerwünschter Ereignisse. Die dadurch verursachten Kosten sind erheblich. Unter der vereinfachten Annahme, die angloamerikanischen Untersuchungsergebnisse wären auf die Verhältnisse in Deutschland übertragbar, ergäben sich bei ca. 16,5 Mio. Krankenhausbehandlungsfällen im Jahr 2001 zwischen 31.600 und 83.000 Todesfälle aufgrund unerwünschter Folgen medizinischer Interventionen im Krankenhaus. Damit würden mehr Menschen an den Konsequenzen medizinischer Diagnostik und Therapie bzw. an Behandlungsfehlern versterben, als beispielsweise an Dickdarmkrebs, Brustkrebs oder Verkehrsunfällen.

Als häufigste Fehlerquellen werden immer wieder Kommunikations- und Koordinationsdefizite identifiziert, die oft vor dem Hintergrund einer unzulänglichen Prozessorganisation zu sehen sind. Insbesondere fehlen vielfach standardisierte Ablaufpläne und interne Leitlinien


Der Leiter des Instituts für Klinische Pharmakologie an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), Jürgen Fröhlich, wird in einem dpa Bericht in der Schwäbischen Zeitung vom 16. August 2003 wie folgt zitiert: "Als Folge unerwünschter Medikamentenwirkungen müssen mit jährlich 58.000 Todesfällen allein in internistischen Abteilungen gerechnet werden. In der Hälfte der Fälle handelt es sich um Fehler bei der Medikamentenverabreichung, die potenziell vermeidbar wären."


Bekannte Experten gehen davon aus, dass es bei besserer Hygienevorsorge in unseren Krankenhäusern zu viel weniger Schadensfällen kommen würde.

Nach der Nidep-II Studie des BMG (Okt. 2000) kommt es jährlich zu mehr als einer halben Million Infektionen und 40.000 Todesfällen (vergleichsweise zu 7.000 Verkehrstoten in 2001 !)


Zudem muss davon ausgegangen werden, dass die bekannten Zahlen lediglich die "Spitze eines Eisbergs" beschreiben.
Zitat aus dem Gutachten 2003 des Sachverständigenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen




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Der AKMG e.V. ist ein Selbsthilfeverband.
In den Vorstand dürfen satzungsgemäß nur Betroffene med. Behandlungsfehler,
deren nächsten Verwandten (Eltern, Ehe- bzw. Lebenspartner und Hinterbliebene) gewählt werden.

Der AKMG e.V. ist als gemeinnützig anerkannt.
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