Arbeitskreis Medizingeschädigter
BUNDESVERBAND -AKMG- e.V.

in Kooperation mit dem Privaten Netzwerk Medizingeschädigter


PRESSEMITTEILUNG vom 27. März 2007

Der Arbeitskreis Medizingeschädigter BUNDESVERBAND -AKMG- e.V. ist ein 550 Mitglieder starker Verband der die sozialpolitischen Belange Medizingeschädigter vertritt. Der Verband ist bundesweit tätig und betreibt neben der Haupt-Geschäftsstelle (Patientenbüro) in Isny im Allgäu weitere 13 Arbeitskreise in ganz Deutschland.

Satzungsgemäß dürfen in den Vorstand des AKMG e.V. nur Personen gewählt werden, die entweder selbst Opfer einer ärztlichen Fehlbehandlung geworden sind oder deren gesetzlichen Vertreter, Lebensgefährten / nahe Angehörige.



Trotz widriger Witterungsverhältnisse sehr gut besuchte Mitgliederversammlung des AKMG (Arbeitskreis Medizingeschädigter BUNDESVERBAND -AKMG- e.V.) am Samstag, den 24. März 2007 im Kurhaus in Isny im Allgäu

Bei den diesjährigen Wahlen wurde Frau Sabine Klingler als Schriftführerin neu in den Vorstand berufen.
Frau Monika Hauser, Erste Vorsitzende,
Herr Manfred Maier, Stellvertretender Vorsitzender,
Herr Siegfried Mayer, Kassier und
Herr Elmar Kordes, Beisitzer
wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt.

Frau Irmgard Götz und Frau Roswitha Aßfalg mussten aus familiären Gründen auf eine weitere Kandidatur verzichten.

Durch die beiden Vorsitzenden wurden die sozialpolitischen Forderungen des Bundesverbandes - neutrale Gutachter, Beweislastumkehr - noch einmal eindrücklich formuliert.

Ein großer Dank geht an die Patientenanwälte die sich jeden letzten Donnerstag im Monat im Patientenbüro des AKMG e.V. telefonischen Anfragen stellen. Unter dem Motto: "Zuerst kommt der Mensch und dann der Verein," ist dieses bundesweite einzigartige Angebot ist kostenlos und ohne Mitgliederzwang. Weitere Informationen unter www.akmg.de

Auch dieses Jahr haben wieder viele Betroffene von ihren schockierenden Problemen berichtet.

Bürgermeister Manfred Behring (Isny) erklärte sich spontan bereit, die anschließende Informations-Veranstaltung zu eröffnen.
In seiner Rede mahnte er einen Ausgleich der Machtverhältnisse zwischen Arzt und Patient an. Er wunderte sich sehr darüber, dass sich die Politik so wenig für die Belange der Medizingeschädigten interessiert. Sichtlich beeindruckt von den Fallbeispielen versprach er, seinen Teil dazu beizutragen, die Öffentlichkeit auf das bestehende Ungleichgewicht aufmerksam zu machen.

"Wenn die Politik nichts getan hätte, dann hätten wir 2007 Beitragssenkungen!"
so Herr Jörg Hempel, Geschäftsführer der AOK Allgäu Oberschwaben, zur Einleitung seines Referats über die Gesundheitsreform. Er beklagte eine undifferenzierte Deckelung der Krankenkassen. Im ländlichen Raum seien z.B. viel größere Aufwendungen für die Notarztversorgung notwendig als in der Stadt.

Im Verlauf seines Vortrages zeigte Herr Hempel eine wachsende Entsolidarisierung, gepaart mit immer größerem Anspruchsdenken, auf.

Er forderte eine gesellschaftliche Wertediskussion.
Was ist uns Gesundheit wert?
Wo sind die Grenzen unter ethischen und finanziellen Gesichtspunkten?
Was ist ausreichend und zweckmäßig?

Jörg Hempel stimmte dem Vorstand des AKMG e.V. uneingeschränkt zu, als dieser die, für die Patienten undurchsichtige Abrechnungspolitik der Kassenärztlichen Vereinigung bemängelte und, gerade auch aus Kostengründen, deren Abschaffung fordert.

Im weiteren Programm waren interessante Vorträge zur Verjährung und der Versorgung von Behinderten mit Hilfsmitteln zu hören.

Diese Veranstaltung des AKMG e.V. hat wieder einmal gezeigt, dass ein großer Bedarf an Information und Aufklärung zum Thema Gesundheit besteht.


Die Ziele und Forderungen des AKMG e.V. sind u.a.:

- Schnellere Herausgabe der Patientenakte bei Anforderung, sichere Archivierung
- Beweislastumkehr
- Schaffung wirklich unabhängiger Gutacherkommissionen
- Umfassende Statistik der Behandlungsfehler in Deutschland
- Gesetzliche Meldepflicht - Schaffung einer zentralen Meldestelle!
- Schnellere Abwicklung der Verfahren
- Bedeutend höhere und der Schädigung angemessene Schmerzensgelder!
- Bundeseinheitliche Kammergesetze der Landesärztekammern
- Abschreckung durch konsequentere berufsrechtliche Verfolgung und Strafverfolgung - Gegebenenfalls Berufsverbot!
- Haftpflichtversicherungen müssen im Schadensfall auch für alle Folgekosten (Reha- Maßnahmen, Medikamente usw.) aufkommen.
- Die Solidargemeinschaft der Versicherten darf nicht weiter mit diesen Kosten belastet werden.



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