Arbeitskreis Medizingeschädigter
BUNDESVERBAND -AKMG- e.V.

in Kooperation mit dem Privaten Netzwerk Medizingeschädigter

Monika Hauser über die Arbeit des Bundesverbands Medizingeschädigter:

Krank durch das Krankenhaus

ZDF  Sendung vom 30.08.2010 ML MonaLisa


Was kann man selbst tun?

Monika Hauser ist Bundesvorsitzende des Arbeitskreises Medizingeschädigter (AKMG e.V.). Der Verein bietet Informationen rund um das Thema Patienten an und hilft Medizingeschädigten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Für Mona Lisa beantwortet Monika Hauser Fragen rund um das Thema Hygienemangel in deutschen Krankenhäusern.

ZDF: Worauf sollte man bei seinem Krankenhausbesuch generell achten?

Monika Hauser: Ich würde mich auf jeden Fall bei Bekannten erkundigen, mit welcher Klinik sie gute beziehungsweise schlechte Erfahrungen gemacht haben.

ZDF: Kann man bereits vor der Behandlung feststellen, ob das Krankenhaus hygienisch einwandfrei arbeitet?

Hauser: Man sollte vor der Behandlung auf jeden Fall die Besuchertoiletten ansehen und auf der Station besonders die Ecken der Flure auf Sauberkeit kontrollieren. Sollten Schmutzwäschebehälter offen auf der Station stehen, zeigt das, dass nicht unbedingt hygienisch gearbeitet wird. Man kann oftmals das Personal mit Handschuhen von einem ins andere Zimmer gehen sehen. Auch dies ist ein Hygieneproblem.

ZDF: Falls eine Infektion bereits eingetreten ist: Wie erkennt ein Patient, ob er sich im Krankenhaus infiziert hat?

Hauser: Falls die Wunde über einen längeren Zeitraum nicht abheilt, könnte man die Vermutung haben, dass man sich eventuell in der Klinik infiziert hat.

ZDF: Hat man die Möglichkeit, Einsicht in die eigenen Krankenakte zu erhalten und rechtlich gegen derartige Vorfälle vorzugehen?

Hauser: Einsicht in die Krankenunterlagen stehen jedem Patienten nach § 810 BGB in Kopie zu. Allerdings muss der Patient die Kopien bezahlen. Bei der Krankenkasse kann man ein kostenloses Gutachten über den medizinischen Dienst erstellen lassen. Auf jeden Fall sollte man bei Verdacht einen Fachanwalt für Medizinrecht einschalten, der nach Möglichkeit nur Patienten vertritt.

ZDF: Wohin können sich betroffene Patienten wenden?

Hauser: Hilfe gibt es über Selbsthilfendatenbanken, Krankenkassen, NAKOS und über die Landratsämter der Landkreise. Gerne helfen wir als Selbsthilfeverband für Medizingeschädigte den Betroffenen weiter.

ZDF: Haben Sie noch einige praktische Hinweise, worauf man während des Krankenhausaufenthaltes achten muss?

 

Hauser: Hände unbedingt vor dem Betreten der Krankenzimmer desinfizieren. Ich persönlich gehe nie ohne Desinfektionsmittel ins Krankenhaus. Achten Sie auf die Reinigungskräfte, wie diese mit den Putzutensilien umgehen. Wird das gleiche Reinigungstuch für die Toilette, die Bettrahmen und Nachtschränke verwendet? Werden vom Pflegepersonal jedes Mal die Handschuhe gewechselt und die Hände desinfiziert, wenn es einen anderen Patienten anfasst, Infusionen setzt, Spritzen gibt, Medikamente reicht oder das Essen bringt?

Bevor man stationär ins Krankenhaus geht, sollte man daran denken eventuell in einem neutralen Labor oder beim Hausarzt einen Abstrich machen zu lassen. Natürlich sollte dies dann auch sofort nach der Entlassung wieder erfolgen. Diese Hinweise kamen von Betroffenen des AKMG. Wichtig wäre es, vor dem Krankenhausaufenthalt danach zu fragen, ob es in der Klinik einen Hygienebeauftragten gibt.


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