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Ahlers will rasch ins Klinikum zurück
"Sobald wie möglich" will Professor Jürgen Ahlers seine Arbeit im Klinikum wieder aufnehmen. |
VON HARTMUT ZITZEN
Noch hat das für Leverkusen zuständige Arbeitsgericht Solingen im Rechtsstreit von Professor Jürgen Ahlers gegen das Klinikum keine abschließende Entscheidung getroffen. Fest steht einstweilen nur, dass die gegen den Chefarzt der Unfallchirurgie ausgesprochenen Kündigungen zumindest erstinstanzlich unwirksam sind. Bestandteil der Klage sind darüber hinaus aber zahlreiche Zusatzanträge, in denen es unter anderem um Entschädigungszahlungen für Ahlers' Verdienstausfall und die erlittene Rufschädigung geht. Darüber will das Gericht noch befinden. In der Verhandlung am Dienstagnachmittag im Opladener Amtsgericht hatten die Parteien schweres Geschütz gegeneinander aufgefahren. Von Seiten des Klinikums wurden dem Mediziner gravierende dienstrechtliche Verfehlungen vorgeworfen, bei denen es vor allem um falsche Abrechnungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung ging. Ahlers habe in zahlreichen Fällen Honorare für Leistungen liquidiert, hieß es, die andere Ärzte erbracht hätten. Zum Beweis verwies Klinikum-Prokurist Hans-Peter Zimmermann auf eidesstattliche Versicherungen dieser Ärzte. Das Arbeitsgericht sah darin aber keinen vorsätzlichen Betrug, sondern ging - wenn der Vorwurf denn überhaupt stimmen sollte - von Fahrlässigkeit aus, da sämtliche Abrechnungen vom Verwaltungspersonal des Klinikums erstellt und von Ahlers nur gegengezeichnet wurden. Ohnehin hatte Richter Oliver Klose sich im Verlauf der Verhandlung mehrmals laut darüber gewundert, dass die Klinikleitung dies offenbar jahrelang toleriert habe, statt eine Abmahnung auszusprechen. An diesem formalen Fehler scheiterten letztlich auch alle anderen Vorwürfe, die in den insgesamt vier Kündigungsschreiben enthalten waren. Ob Ahlers tatsächlich bis zu 50 Minuten verspätet zu Operationen erschienen war oder sich der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit dem Pharmakonzern-Skandal schuldig gemacht hat, blieb damit für das Gericht von minderem Interesse. Auch die Tatsache, dass der Betriebsrat des Klinikums den Kündigungen zugestimmt hatte, spielte keine Rolle, weil das Gericht davon ausging, dass der völlig unbewiesene Vorwurf der Vorteilsnahme dafür den Ausschlag gegeben hatte. Unabhängig von der fast zwei Stunden lang ausführlich erörterten Rechts- und Sachlage war allen Beteiligten des Verfahrens anschließend allerdings auch klar, dass das Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Parteien offenbar heillos zerrüttet ist. Richter Klose tat deshalb das, was in solchen Fällen gängige Praxis der Arbeitsgerichte ist und schlug einen Vergleich vor: Fristgerechte Kündigung zum 30. Juni gegen Zahlung von 700 000 Euro Abfindung. Ahlers lehnte dies ab, um kein Schuldeingeständnis abzugeben, und bekam, was er wollte - das Gericht erklärte die Kündigungen für unwirksam. Auf Anfrage ließ der Chirurg gestern über seinen Anwalt Ulrich Steffen erklären, er werde "seine Tätigkeit im Klinikum sobald wie möglich wieder aufnehmen, weil das Arbeitsgericht durch Urteil die Weiterbeschäftigung von Herrn Professor Ahlers durch das Klinikum Leverkusen angeordnet hat". Günther Kempkes, Geschäftsführer des Klinikums, teilte dazu mit, dass die schriftliche Begründung des Gerichts abgewartet und dann das weitere Vorgehen beraten werde.
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Der Kölner Stadtanzeiger berichtet am 27.04.2005 wie folgt: |
Arbeitsgericht gibt Professor Ahlers Recht
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