Arbeitskreis Medizingeschädigter
BUNDESVERBAND -AKMG- e.V.

in Kooperation mit dem Privaten Netzwerk Medizingeschädigter

Risiko bei Kostenerstattung
Finanzielle Belastung schwer kalkulierbar


Als Privatpatient zum Arzt gehen und trotzdem gesetzlich versichert bleiben: Das Recht auf Kostenerstattung haben durch die Gesundheitsreform ab Januar alle Versicherten gesetzlicher Krankenkassen.

Doch wer keine zusätzliche Versicherung für die Restkosten hat, muss kräftig draufzahlen, warnt Michael Lenz, Bezirksgeschäftsführer der DAK Wangen. Privat abgerechnete Leistungen sind durchschnittlich um 50 bis 100 Prozent höher als das, was die Kasse trägt. Der Versicherte bekommt daher häufig nicht mal die Hälfte der Kosten erstattet. Und was nicht zu den Kassenleistungen gehört, dürfen die Krankenkassen auch auf der Privatrechnung nicht übernehmen. Die Kostenerstattung bringt den Versicherten keinen echten Vorteil, sie verschafft allenfalls den Ärzten höhere Einnahmen. Das gilt auch für Zahnärzte und Kieferorthopäden.

Außerdem weist Lenz darauf hin, dass es nicht möglich ist, die Kostenerstattung nur bei einzelnen Ärzten zu wählen und bei anderen die Krankenversicherungskarte zu nutzen. Die Entscheidung zur Kostenerstattung bezieht sich entweder auf alle ambulanten Leistungen oder sogar auf alle ambulanten und stationären Leistungen.

Die DAK Wangen ermutigt alle gesetzlich Versicherten, sich nicht verunsichern zu lassen - auch, wenn der Arzt kürzere Wartezeiten oder schnellere Terminvergabe für Privatpatienten verspricht. Nach wie vor sind Ärzte verpflichtet, alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen durchzuführen. Wer keine private Zusatzversicherung oder einen Beihilfeanspruch hat, sollte auch im kommenden Jahr seine Krankenversicherungskarte beim Arzt vorlegen.



Michael Lenz, DAK Wangen im Allgäu



[ Impressum | Haftungsausschluss / Disclaimer | Kontakt ]

© 2005 by Arbeitskreis Medizingeschädigter BUNDESVERBAND -AKMG- e.V.