Arbeitskreis Medizingeschädigter
BUNDESVERBAND -AKMG- e.V.

in Kooperation mit dem Privaten Netzwerk Medizingeschädigter

Verein kämpft für Opfer von "Kunstfehlern"

Schwäbische Zeitung, 25.10.2004



Aulendorf/Isny.- Seit 1995 arbeitet von Isny aus die Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Baden-Württemberg. Kürzlich hatte sie in Aulendorf eine Informationsveranstaltung.

Von unserem Mitarbeiter

Peter Gärtner


Die Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Baden-Württemberg -Patient im Mittelpunkt- e.V. sieht es als ihre Aufgabe an, ein partnerschaftliches Arzt-Patienten-Verhältnis zu fördern und eben nicht die Ärzte an den Pranger zu stellen. Doch selbst hervorragende Ärzte sind Menschen mit Stärken und Schwächen. Erfreulicherweise treten Behandlungsfehler sehr selten auf. Aber was tun, wenn doch einmal ein Schadensfall eintritt?

Darüber informierte der Verein am Mittwochabend im Vita-Hotel in Aulendorf. Die 1. Vorsitzende des Vereins, Monika Hauser, konnte dazu hochkarätige Fachleute begrüßen. Gekommen waren Leiter der Schadens- und Regressabteilungen der Krankenkassen: für die DAK Singen Gerhard Meßmer, Thomas Forster von der AOK Ravensburg und Andreas Tobolski von der IKK, ebenfalls aus Ravensburg. Die Patientenanwälte Elke und Jochen Beyerlin sowie Benedikt Jansen aus Kempten standen bei rechtlichen Fragen Rede und Antwort. Mike Holland, der genau an diesem Abend das zehnjährige Bestehen seines Pflegedienstes feiern konnte, berät seit Jahren die Mitglieder des Vereins kostenlos in Fragen der Pflege von Betroffenen. Ihm dankte die Vorsitzende ganz besonders und sprach Glückwünsche aus.

Monika Hauser, die den Verein sehr engagiert leitet, ist selbst Betroffene eines Behandlungsfehlers. Trotz ihrer körperlichen Behinderung ist sie unermüdlich darin, Betroffenen zu helfen und ihre eigenen Erfahrungen und Ratschläge weiterzugeben. In ihren leidenschaftlich vorgetragenen Ausführungen appellierte sie an die Anwesenden, Kranke und behinderte Menschen zumindest mental zu unterstützen; zu oft habe sie erlebt, dass Betroffene von heute auf morgen alleine gelassen werden, ja die ganze Familie selbst der Freundeskreis sich zurückziehen. Gerade dann bräuchten die Menschen die volle Unterstützung des eigenen Umfeldes.

Viele Fragen der Diskussionsteilnehmer bezogen sich auf die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche von Opfern eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Zunächst, so die Antworten der Fachleute, sei es wichtig, Informationen zu sammeln. "Fertigen Sie einen Erlebnisbericht und suchen sie Zeugen", rät Jochen Beyerlin. Wichtig sei auch, sich einen Anwalt zu nehmen, der sich auskennt und über entsprechende Erfahrung verfügt, Hilfestellung dazu erhält man von den Krankenkassen, Anwaltskammern und Selbsthilfegruppen. Die Kosten des Verfahrens seien nicht unerheblich und sollte im Vorfeld des angestrebten Rechtsstreits geklärt werden.

Gerhard Meßmer betonte, dass sowohl die Krankenkasse wie der Betroffene und dessen Anwalt die gleichen Interessen verfolgen und demzufolge eng zusammenarbeiten. Da es nicht ohne medizinisches Gutachten gehe, bieten die Krankenkassen kostenlose Untersuchungen durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) an. Thomas Forster ergänzte, dass die Gutachten des MDK qualitativ hochwertig sind. Benedikt Jansen wies darauf hin, dass bei Versäumnis von Rechtsmitteln es keine Möglichkeit mehr gibt, Ansprüche durchzusetzen. Ansprüche wegen ärztlicher "Kunstfehler" durchzusetzen erfordere sehr viel Standvermögen.



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