Defekt am zentralen Nervensystem im Gehirn (ZNS) viel zu spät erkannt

  

Die Ursache der Behinderung meiner Tochter xxx, geboren am 21.09.1988, wurde erst mit MRT-Untersuchung im April 2004 erkannt. Damit wurden  P A C H Y G Y R I E E N  IM Hinterhirn nachgewiesen.

Infos zu diesen Hirnfehlbildungen gibt es nur wenig. Erhöhte Krampfbereitschaft und Hochepileptogen, ist unumstritten. Trotzdem wurden wir auch nach dem MRT nicht darauf hingewiesen.

Die Hochgradige Unruhe, wobei sich xxx oft verkrampfte und auch mit dem Kopf gegen Kissen oder Wand u.a. schlug, bestand seit Kleinkind und geht aus jeden Vorgutachten hervor.

Sie hat seit 1992 einen Behindertenausweis und war auf ständige persönliche Begleitung angewiesen, um teilzunehmen.

Bis zur Schulpflicht 1994 lagen bereits auffallende EEG`s vor und auch die Befunde der Fachärzte für Hören und Sehen.

  1. HYHERAKUSSIS
  2. hochgradig lichtempfindlich

Beachtung bei der Schulpflicht fand dies kaum. Für den „Anfang“ wurde eine Begleitperson genehmigt, später sollte es xxx alleine schaffen.

2001 wurde xxx vom Neurologen von der Schule befreit, wegen möglicher Überforderung in Gruppen. Wir versuchten es mit Hausbeschulung, was aber auch nur bedingt möglich war, wegen der bestehenden Unruhe. Sie verstand alles, sprach aber nur wenig. Nachdem uns im Mai 2005 die Infos zu EPILEPSIEARTEN vorlagen und xxx erstmals mit Antiepileptika entspannter war, entzog mir das Jugendamt die Gesundheits-und Aufenthaltssorge, mit der Begründung „ Stationäre Diagnostik  dringend notwendig“.

Sie wurde am 07.02.2006 in die geschlossene Psychiatrie Zwangs eingewiesen. Am 08.02.2006 beantragten die Ärzte die Erweiterung des Beschlusses  Fixierung und Heilbehandlung auf verdacht Psychose. Der Beschluss wurde erweitert und die Fixierung genehmigt, die Heilbehandlung/Zwangsbehandlung wurde nicht genehmigt. Das Jugendamt, als Gesundheitssorger, führte Dioese aber durch. Ich fragte die Ärzte „wer verantwortet das???“. Die Ärzte sagten „Wir und der Gesundheitssorger“.

Mit Volljährigkeit (September 2006) bekam xxx einen Berufsbetreuter, gegen den ich in Beschwerde bin. XXX ist weiter Geschlossen untergebracht und wird weiter auf Verdacht Psychose behandelt. Sie war seitdem noch nicht wieder zu Hause. Die daraus resultierenden Schäden sind in keinen Gutachten benannt. Wechselnden Medikamentenkombinationen ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung!!!!! Genehmigt mit letzten Gutachten vom 08.10.2008. Dazu habe ich am 07.11.2008 eine fachärztliche Stellungnahme eingeholt. Das xxx-Hotel aus dem xxx am 07.02.2006 Zwangs eingewiesen wurde, hat uns mit Schreiben vom 17.11.2008 nochmals bestätigt, dass es keinerlei Probleme gegeben hat. Ich habe diese Beweise erst zum Anwalt gegeben und dann eine Kopie direkt zum Gericht. Ich habe den Anwalt angerufen und darum gebeten, nochmals auf Unrechtmäßigkeit hinzuweisen. Der Anwalt sendete am 18.11.2008 ein Fax zu Gericht. Das Gericht entschied mit Beschluss vom 24.11.2008 gegen mich, ohne die Beweise anzusprechen. Das Gericht verfügte, dass es die fachärztliche Stellungnahme und das Fax meines Anwalts, nach dem Beschluss bzw. mit dem Beschluss an die Gegenseite (Verfahrenspfleger und Betreuer) schickt.  U N G L A U B L I C H  !!!!

 

Die Mutter kümmert sich, bekommt aber die Betreuung nicht, obwohl es die Tochter will und sich bei der Anhörung auch dafür ausgesprochen hat. Ich habe den Anwalt gekündigt. Ich musste alle Beweise allein zu Gericht  geben. Am 01.12.2008 habe ich die weitere Beschwerde und die sofortige weitere Beschwerde gegen die Unterbringung beim Rechtspfleger im Landgericht zu Protokoll gegeben und jeweils einen Eilantrag beigefügt, wegen der Gefahr im Verzug.

Der Vater sagte mir bei der Trennung (1992) „diese Kinder schenke ich Dir, die machen dich kaputt“. Nach der Scheidung 1994 wollten die Kinder keinen Umgang zum Vater. Er wird nun seit der geschlossenen Unterbringung allein zu xxx zu Besuch gelassen. Seine jetzige Frau bringt er mit und stellt sie als Stiefmutter vor. Zu mir sagte diese Frau „auch dich wollten sie schon psychiatrisieren u.s.w.“. Inzwischen trägt xxx Stützstrümpfe und ihre Wirbelsäule ist krumm, die Atemnot nimmt zu.

Wer erfährt eigentlich die Ursache einer Behinderung und mögliche Vererbung???

Kaputt gemacht hat uns nur diese Zwangsbehandlung und Anschuldigungen, die weder den internationalen Diagnosesystem entspricht noch den internationalen Menschenrechten.

Ich hoffe, das OLG-xxx achtet die Beweise und entscheidet für mich als Betreuer.

XXX will sich nicht mehr äußern, nachdem sie mit dem Gruppenleiter zum Frauenart musste und dort eine Spritze bekam.  Sie hat ihren Willen schriftlich noch mal geäußert.